Freie Gärten


Ein Garten wird dann frei, wenn ein Kleingärtner seinen Pachtvertrag kündigt.

Dieser Garten wird  von einer geschulten Kommission des Stadtverbandes nach  den „Bewertungsrichtlinien des Landesverbands Bayerischer Kleingärtner“ geschätzt. Die Schätzgebühr beträgt 60 € und ist jeweils zur Hälfte vom Vor- und Nachpächter zu bezahlen.

Die Schätzung kann ebenso von einem  „Öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für  das Kleingartenwesen“ durchgeführt werden. Die Schätzgebühr bezahlt der Auftraggeber, das ist in der Regel der Vorpächter.

Bewertet werden nur Bauten und Anpflanzungen die dem „Bundeskleingartengesetz und der Gartenordnung“ entsprechen.

Werden Mängel festgestellt wie nicht genehmigte An- und Nebenbauten oder übergroße Ziergehölze, so sind diese zu Lasten des Vorpächters zu beseitigen.

Nicht bewertet werden Einrichtungen der Gartenlaube, Gartengeräte und Werkzeuge. Diese Sachen können, soweit sie vom Nachpächter brauchbar sind im gütlichen Einvernehmen übernommen werden. 

Wenn jemand an einen Garten in unserer Anlage möchte, kann er sich beim Vereinsvorstand vormerken lassen. Am besten er lässt sich gleich als Mitglied im Verein aufnehmen und hat dann Aussicht einen der nächsten freiwerdenden  Gärten zu bekommen.

Kosten für einen Garten

Neben dem Ablösebetrag der beim Erwerb eines Gartens anfällt, gibt es noch Jährliche Kosten: 

Pacht                                                                                   0,61 €/qm
Stadtverbandsbeitrag                                                     36,00 €
Vereinsbeitrag                                                                 12,00 €
Wassergeld                                                                        1,96 €/cbm

Folgende Gärten sind zur Zeit frei:       

Aktuell gibt es leider keine freien Gärten.